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Verbindliche Reinigungs- und
Pflegeempfehlung des Herstellers
Zu jedem verlegten Bodenbelag, gibt es eine verbindliche Reinigungs- und
Pflegeempfehlungen. Woran erkennt man, dass Diese auch vom Hersteller sind
und es sich nicht um eine allgemein erstellte des Verlegers handelt?
Das Original vom Hersteller trägt das Zeichen des Herstellers und benennt
den Bodenbelag.
Weiterhin gibt sie Auskunft über die Reinigungsart und Häufigkeit,
gleichzeitig werden Reinigungs- und Pflegemittelhersteller, sowie Geräte-und
Maschinenhersteller genannt.
Diese haben entsprechend ihr Angebot auf den Belag abgestimmt.
In der heutigen Zeit werden die Reinigungsintervalle immer wieder gekürzt!
Glücklich kann sich der Dienstleister schätzen wenn noch im 2 Tage Rhythmus
gereinigt werden kann, bei einer täglichen Nutzung der Flächen.
Was heißt das für den Dienstleister?
Beispiele
Eingangsbereich Parkettboden mit Lackversiegelung, stark frequentiert.
Die Gewährleistungszeit im gewerblichen Bereich beträgt 2 Jahre, die
Pflegeanleitung geht von einer täglichen Reinigung und Intervallpflege aus.
Da bei einer 2-tägigen Reinigung folglich einer Nichteinhaltung der
Reinigungs- und Pflegeempfehlung sich nicht automatisch die
Gewährleistungzeit reduziert, stellt sich die Frage, wer haftet für
eventuell eintretende Schäden? Der Autor möchte die Frage nicht beantworten,
aber eine Empfehlung aussprechen.
Lassen Sie sich als Dienstleister aus der Gewährleistung entbinden, denn der
Schadenfall
ist in der Regel sicher.
Wenn alle sich hier verantwortungsvoll verhalten, kommt es zu keiner
Wettbewerbsverzerrung!
Ich erinnere an Sporthallen, die eine tägliche Nutzung fast rund um die Uhr
erhalten!
Gereinigt wird mit viel Glück auch täglich.
Wer ist bei Nichteinhaltung der Gleitreibungswerte und einem daraus
resultierenden Sportunfall haftbar und hat Schadensersatzpflicht?!
So könnten noch viele Beispiele im Bereich Bodenbeläge genannt werden.
Wie sieht das eigentlich bei Fassaden aus?
Beispiel Metallfassade elektrisch anodisiert oder pulverbeschichtet.
Wie oft wird denn gereinigt bzw. gepflegt?
Aufgrund der Nichteinhaltung vorgegebener Intervalle wird erst dann
gereinigt und gepflegt, wenn es sich eigentlich um eine Sanierung der
Oberfläche handelt. Vergütet wird, wenn überhaupt eine Reinigung und Pflege.
So könnte man die Auflistung unendlich weiterführen.
Einen Schuldigen kann man für diesen Zustand nicht ausmachen, aber
Unwissenheit schützt nicht vor Schadenersatzpflicht.
Empfehlung hierzu informieren!
Ideal wäre eine Kennzeichnungspflicht. Genial, wenn diese über einen an
einer genormten Stelle aufgebrachten Datenträger angebracht wäre, der mit
einem marktüblichen Lesegerät eingelesen werden kann. Als Information wäre
wünschenswert alle, technischen Informationen, sowie die
allgemeinverbindliche Reinigungs-und Pflegempfehlung.
Lotuseffekt
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass durch den Lotuseffekt die
Reinigungsintervalle gestreckt werden, von einer selbstreinigenden Wirkung
kann man nicht sprechen.
Oberflächen mit Lotuseffekt müssen auch gereinigt werden. Hierzu ist die
Reinigungsanleitung des Oberflächenherstellers zu beachten.
Im Bereich der Fassaden, Glasflächen und Keramik hat sich der Lotuseffekt
bewährt.
Der Lotuseffekt kann durch verschiedene Arten der Oberflächenveränderung
geschaffen werden, mit den Eigenschaften wasser- oder ölabweisend sowie
geringere Schmutzpartikelanbindung und „ katalytischer Wirkung“.
Vorteile eines jeden Systems sowie Einsatzmöglichkeiten erfahren sie vom
jeweiligen Hersteller.
Es wäre begrüßenswert, wenn in diesem Bereich weiterentwickelt wird, da dies
eine Technologie ist, die noch viel Potential inne hat.
Nachstehend einige Schadensbilder durch unsachgemäße Reinigung und Pflege,
die nicht entstehen würden, wenn man sich der verbindlichen Reinigungs und
Pflegeempfehlung bedienen würde.
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überpflegter Asphaltboden
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vergraute Feinsteinzeugfliese
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überpflegter Granit
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zu nass gereinigtes Parkett |
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